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Mittwoch, 7. Mai 2008
Dpt. Alte Kühe melken I
gebaeude, 15:36h
Mini Exkurs:
Die Obesunne war, als sie gebaut wurde, ein Schweizer Pionierprojekt. Auf Baugrund zu einem Franken pro Quadratmeter wurden Alterswohungen und Sozialwohungen errichtet, Schweizerpremiere. Übrigens ist der Baurechtmässige QM-Preis bis heute der selbe geblieben. Das Land war sozusagen ein Geschenk.
Aktuelles:
Die alten Wohnungen werden derzeit abgerissen (wer noch Kühlschränke und anderes Mobiliar braucht, muss sich beeilen) und neue werden entstehen. Projekt Areal West und so. Kosten nicht billig. Renommierte Architekten können den Preis auch nicht ganz nachvollziehen (Hd&M). Auf jeden Fall sind die Wohnungen nachher teurer, ist auch nachzuvollziehen, schliesslich ein Neubau mit tollem French Balcon zu jeder Wohnung (das ist eine Fensterfront mit einem Gitter vorndran, aber ohne eigentliche Balkonfläche. Ein M-Budget Balkon hätte mehr Platz.
Das Projekt wird sich sicherlich rentieren, und damit lässt sich auch Geld verdienen. Das weiss auch Réne Künzli, der eine Bürgschaft für den Obesunne-Kredit bei der Bank hinterlegt haben soll (Künzli ist der Mann vom Tertianum, der mit Altersluxuswohnungen ein grösseres Vermögen angehäuft hat. Der Erfinder des Hedge-Fund Kapitalismus mit Betagten). Nur ist ein Haken bei der Sache: der Stiftungszweck. Es ist nicht mehr ganz nachvollziehbar, wie der erhalten werden kann, wenn die Mietpreise steigen und so unerschwinglich werden für die Sozialfälle. Das würde doch den Stiftungszweck untergraben. Da kommen Vermutungen auf. Wenn Künzli ins Business einsteigen würde, würde die Obesunne dann privatisiert werden? Würde die Stiftung aufgelöst? Der Zeitpunkt wäre nicht schlecht gewählt. Bald tritt der Neue Finanzausgleich in Kraft, dann werden die Alten finanziell von der Gemeinde zum Bund und an den Kanton ausgelagert. So interessiert es die Gemeinde nicht mehr wirklich. Das waren jetzt wieder eine Menge Verschwörungstheorien. Stichhaltige Gegendarstellungen, die eines Besseren belehren, werden gerne entgegengenommen. Das Web ist frei, es herrscht keine Zensur, ausser bei strafrechtlich relevanten Aussagen.
Die Obesunne war, als sie gebaut wurde, ein Schweizer Pionierprojekt. Auf Baugrund zu einem Franken pro Quadratmeter wurden Alterswohungen und Sozialwohungen errichtet, Schweizerpremiere. Übrigens ist der Baurechtmässige QM-Preis bis heute der selbe geblieben. Das Land war sozusagen ein Geschenk.
Aktuelles:
Die alten Wohnungen werden derzeit abgerissen (wer noch Kühlschränke und anderes Mobiliar braucht, muss sich beeilen) und neue werden entstehen. Projekt Areal West und so. Kosten nicht billig. Renommierte Architekten können den Preis auch nicht ganz nachvollziehen (Hd&M). Auf jeden Fall sind die Wohnungen nachher teurer, ist auch nachzuvollziehen, schliesslich ein Neubau mit tollem French Balcon zu jeder Wohnung (das ist eine Fensterfront mit einem Gitter vorndran, aber ohne eigentliche Balkonfläche. Ein M-Budget Balkon hätte mehr Platz.
Das Projekt wird sich sicherlich rentieren, und damit lässt sich auch Geld verdienen. Das weiss auch Réne Künzli, der eine Bürgschaft für den Obesunne-Kredit bei der Bank hinterlegt haben soll (Künzli ist der Mann vom Tertianum, der mit Altersluxuswohnungen ein grösseres Vermögen angehäuft hat. Der Erfinder des Hedge-Fund Kapitalismus mit Betagten). Nur ist ein Haken bei der Sache: der Stiftungszweck. Es ist nicht mehr ganz nachvollziehbar, wie der erhalten werden kann, wenn die Mietpreise steigen und so unerschwinglich werden für die Sozialfälle. Das würde doch den Stiftungszweck untergraben. Da kommen Vermutungen auf. Wenn Künzli ins Business einsteigen würde, würde die Obesunne dann privatisiert werden? Würde die Stiftung aufgelöst? Der Zeitpunkt wäre nicht schlecht gewählt. Bald tritt der Neue Finanzausgleich in Kraft, dann werden die Alten finanziell von der Gemeinde zum Bund und an den Kanton ausgelagert. So interessiert es die Gemeinde nicht mehr wirklich. Das waren jetzt wieder eine Menge Verschwörungstheorien. Stichhaltige Gegendarstellungen, die eines Besseren belehren, werden gerne entgegengenommen. Das Web ist frei, es herrscht keine Zensur, ausser bei strafrechtlich relevanten Aussagen.
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Dpt. Alte Kühe melken II
gebaeude, 15:34h
NFA sagt dazu:
Jährliche Ergänzungsleistung
Für die jährliche Ergänzungsleistung als Bundeskompetenz räumt das totalrevidierte
ELG den Kantonen nur wenig Regelungsspielraum ein, da die Berechnung der EL für Heimbewohner nach den gleichen Grundsätzen erfolgt, wie für Personen zu Hause.
In der Neukonzeption wird bei der jährlichen Ergänzungsleistung auf die Festsetzung einer Obergrenze verzichtet. Bei Nicht-Heimbewohnern spielt die Obergrenze bereits heute keine wesentliche Rolle, da sie nur in sehr seltenen Fällen erreicht
wird. Mit dem Verzicht auf diese Obergrenze wird zudem eine Vermischung mit der Sozialhilfe vermieden.
• Heimaufenthalt
Die Mitfinanzierung des Bundes beschränkt sich auf die Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs. Soweit dieser überschritten wird, gehen die jährlichen EL vollumfänglich zulasten der Kantone. Die Kantone bestimmen selbständig die Höhe der anrechenbaren
Heimtaxen und beeinflussen damit auch den von ihnen zu tragenden EL-Teil. Ein eigentlicher Regelungsspielraum besteht aber nur bei der Berücksichtigung des Vermögensverzehrs bei Heimbewohnern.
(Quelle: http://www.nfa.ch/de/dokumente/faktenblaetter/fb14.pdf)
Jährliche Ergänzungsleistung
Für die jährliche Ergänzungsleistung als Bundeskompetenz räumt das totalrevidierte
ELG den Kantonen nur wenig Regelungsspielraum ein, da die Berechnung der EL für Heimbewohner nach den gleichen Grundsätzen erfolgt, wie für Personen zu Hause.
In der Neukonzeption wird bei der jährlichen Ergänzungsleistung auf die Festsetzung einer Obergrenze verzichtet. Bei Nicht-Heimbewohnern spielt die Obergrenze bereits heute keine wesentliche Rolle, da sie nur in sehr seltenen Fällen erreicht
wird. Mit dem Verzicht auf diese Obergrenze wird zudem eine Vermischung mit der Sozialhilfe vermieden.
• Heimaufenthalt
Die Mitfinanzierung des Bundes beschränkt sich auf die Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs. Soweit dieser überschritten wird, gehen die jährlichen EL vollumfänglich zulasten der Kantone. Die Kantone bestimmen selbständig die Höhe der anrechenbaren
Heimtaxen und beeinflussen damit auch den von ihnen zu tragenden EL-Teil. Ein eigentlicher Regelungsspielraum besteht aber nur bei der Berücksichtigung des Vermögensverzehrs bei Heimbewohnern.
(Quelle: http://www.nfa.ch/de/dokumente/faktenblaetter/fb14.pdf)
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